Fachverbände positionieren sich für Nachbesserung am BTHG
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben gemeinsam zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) eine Stellungnahme erarbeitet. Zusammn sprechen sie für etwa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher und mehrfacher Behinderung in Deutschland. In der zusammenfassenden Würdigung des Regierungsentwurf erkennen die Fachverbände zwar den schwierigen Versuch an, trotz Widerstreits verschiedener Interessenlagen ein Gesetz zu entwerfen, das einen Interessenausgleich und eine nachhaltige Weiterentwicklung des geltenden Rechts im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schafft. Ebenso wird eingeschätzt, dass die Weiterentwicklung des Referentenentwurfes vom 26. April 2016 dazu geführt habe, dass sich in einigen Regelungsbereichen tragbare Lösungen abzeichnen; an anderen Stellen bestehe aber nach wie vor ein erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Fachverbände betonen ihre Bereitschaft, wie bisher gemeinsam konstruktive Beiträge für die Inhalte des neuen Gesetzes zu leisten. Das Gesetz habe allergrößte Bedeutung und könnte "einen Meilenstein in der deutschen Sozialpolitik markieren", heißt es. Von einem Bundesteilhabegesetz im Licht der UN-BRK würden spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erwartet. In der gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie die notwendigen Veränderungen inhaltlich unter fachlichen Gesichtspunkten an, üben konkrete Kritik am Text des Regierungsentwurfes im Einzelnen und stellen im Zusammenhang der Anmerkungen auch alternative Formulierungen zum vorliegenden Entwurf vor. Im dritten und letzten Teil der Stellungnahme sind noch einmal alle aus Sicht der Fachverbände notwendigen Änderungen in einer Übersicht zusammengefasst. Die Stellungnahme kann heruntergeladen werden unter www.diefachverbaende.de/aktuelles.htmlQuelle: www.diefachverbaende.de, Stand: 15. September 2016