Fachverband FINSOZ schafft erstmals allgemeinen Standard zum Transfer von Klientendaten
Wenn eine Klientin oder ein Klient die Einrichtung oder Hilfeart wechselt, etwa von ambulant zu stationär, werden die Daten oft immer noch aufwändig und fehleranfällig von Hand erneut eingetippt. Schon lange besteht in der Praxis deshalb der Wunsch, bestehende Daten – mit Einverständnis der Klientinnen und Klienten – elektronisch zu übertragen. Interoperabilität, also Zusammenarbeit zwischen IT-Systemen verschiedener Hersteller ist hier gefordert. Dies scheiterte bisher jedoch an inkompatiblen Datenformaten und fehlenden Standards für den Austausch.
Mit KLIDAS 1.02 (Klientendaten-Schnittstelle) hat nun FINSOZ als Fachverband für Informationstechnologie in der Sozialwirtschaft erstmals einen Standard geschaffen, der es allen Software-Anbietern ermöglicht, eine solche Schnittstelle zu entwickeln.
Das Format ist so konzipiert, dass es über alle Hilfearten einsetzbar ist, also beispielsweise auch beim Wechsel von einer Behinderten- in eine Altenhilfeeinrichtung greift. Es basiert auf etablierten internationalen Standards im Gesundheitswesen (HL7) und wurde für die Belange der deutschen Sozialwirtschaft angepasst. Zusammen mit dem ebenfalls erarbeiteten „Kochbuch für HL7 Entwickler“ steht so ein leicht nutzbarer Referenzrahmen bereit, der Softwarehersteller bei der Implementierung unterstützt und Anwenderinnen und Anwender bei der Nutzung der Schnittstelle zur Seite steht.
Im nächsten Schritt will sich FINSOZ mit FHIR – einem völlig neuen Gesundheitswesen-Standard beschäftigen.
Quelle: Presseinformation des Fachverbandes FINSOZ am 21. November 2016