Familienpflegzeit – programmierter Flop

„Dieser Flop war leider programmiert“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die am 13.02.2013 durch eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion bekannt gewordene Zahl von nur 147 gestellten Anträgen zur Bewilligung von Familienpflegezeit. „Grund ist nicht der fehlende Wille oder die Notwendigkeit, sondern die mangelnde Rechtssicherheit für pflegende Angehörige. Dass sich viele Arbeitnehmer ohne einen gesetzlichen Rechtsanspruch scheuen, die Pflegezeit zu nehmen, ist völlig klar“, betont Döcker und ergänzt: „Das Gesetz geht an den Belangen und Nöten pflegender Angehöriger vorbei.“ Deshalb müsse es dringend reformiert werden, denn es biete nicht die notwendigen Leistungen und Rechte, um die gesamtgesellschaftlich so wichtige Verantwortung der Angehörigenpflege zu übernehmen. Der Kernpunkt des Gesetzes, dass Berufstätige für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf wöchentlich 15 Stunden reduzieren können, lehnt die AWO als nicht zielführend ab, da niemand wisse, wie lange ein Angehöriger gepflegt werden müsste. Abgesehen davon, dass das Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit vorsieht, fehle auch der Rückkehranspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Als weiteren Kritikpunkt sieht Döcker, dass der Beschäftigte die so genannte Ausfallversicherung selber übernehmen muss. „Was die Betroffenen wirklich benötigten, ist ein „selbstbestimmter Anspruch auf Beratung, kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten ohne Lohnverlust und einen Anspruch auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, um die eigene Gesundheit zu erhalten“, fasst Döcker die AWO-Forderungen zusammen.
Zum Hintergrund: Die Angehörigenpflege ist der größte „Pflegedienst" Deutschlands. Rund 1,6 Millionen Menschen werden derzeit zu Hause durch Angehörige gepflegt. 40 Prozent der pflegenden Personen sind erwerbstätig.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 14.02.2013
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