Fortbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Veränderung

Im Zuge aktueller Reformen der Eingliederungshilfe steht derzeit vieles auf dem Prüfstand. Auch die Fortbildung „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ wird im April 2017 novelliert. Das teilt der 2. Vorsitzende des Berufsverbandes der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (BeFAB), Werner Gemünd, mit. Nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ auf den Weg gebracht. Damit werden sich nicht nur Lerninhalte und berufliche Chancen, sondern auch die Bezeichnung des Abschlusses ändern. Der Passus „in Werkstätten für behinderte Menschen" wird es nicht mehr geben. Mit den damit verbundenen Einsatzmöglichkeit der FAB außerhalb von Werkstätten (WfbM) sieht Gemünd den Beruf zusätzlich aufgewertet.  Der Berufsverband BeFAB habe mit der Novellierung ein großes Ziel erreicht, so Gemünd. Die neue Fortbildungsprüfungsverordnung, die der Verband vor etwa fünf Jahren angestoßen hat, beinhalte alle eigenen Vorschläge, die in einem jahrelangen Prozess aufgestellt worden sind. Besonders zu würdigen sei, dass die Kolleginnen und Kollegen, die nach der neuen Verordnung ihre Prüfung bestanden haben, gleichzeitig auch die Ausbildereignung im Sinne des Paragraphen 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes erwerben werden. Alle staatlich geprüften FAB erhalten eine allgemeine Hochschulberechtigung. Gemünd zieht Bilanz: „Wir denken, dass wir hier wichtige Bausteine gesetzt haben um die gefühlte „berufliche Sackgasse“ in den WfbM zu überwinden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe machte jetzt darauf aufmerksam, dass im Rahmen der derzeitigen Novellierung der Prüfungsverordnung auf verschiedenen Ebenen diskutiert werde, inwieweit die derzeit existierende Zweigleisigkeit der Fortbildungen Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) und Qualifizierung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) noch zeitgemäß ist. Dabei wird immer wieder darauf verwiesen, dass durch eine gesetzliche Festlegung auf eine der beiden Fortbildungen und somit auf bundeseinheitliche Qualitätsstandards, eine bundesweite Vergleichbarkeit der Fachkräfte in Werkstätten gegeben wäre. Der Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich auf einer Sitzung im Juli  für ein Ende der Zweigleisigkeit und für die Fortbildung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) als einzige Qualifikation für Fachkräfte in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern ausgesprochen. Dies sei auch in der Werkstättenverordnung (WVO) gesetzlich zu verankern. Mehr Informationen auf den Internetseiten der Verbände unterwww.lebenshilfe.de und

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