Frist verlängern für Anträge bei Stiftung Anerkennung und Hilfe

Bis Ende 2019 können Menschen, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bis Ende 1975 und in der DDR vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 Unrecht und Leid erfahren mussten, noch Anträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe stellen. Viel zu kurz für die Antragstellung, wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben jetzt öffentlich macht. Sie fordert die für die Stiftung verantwortlichen Akteure des Bundes, der Länder und der Kirchen auf, die Anmeldefrist für Anträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe um zwei Jahre bei Ende 2021 zu verlängern und damit ein klares Signal für die Betroffenen zu setzen.

"Erste Erfahrungen zeigen, dass es für die Betroffenen nicht leicht ist, sich ihrer eigenen Geschichte zu stellen, diese so aufzubereiten, dass es für eine Antragstellung passt und eine geeignete Unterstützung bzw. entsprechende Informationen zu finden. Viele Einrichtungen haben sich zudem ihrer beschämenden Geschichte noch gar nicht gestellt, bzw. fangen gerade erst damit an, was die Antragstellung für die Betroffenen zum Teil erheblich erschwert", schildert Ottmar Miles-Paul von der ISL seine Erfahrungen und Eindrücke vom bisherigen Anerkennungsprozesses.

Mehr Informationen unter www.isl-ev.de/index.php/aktuelles/nachrichten/2070-anmeldefrist-fuer-heimkinderfonds-verlaengern

Link zur Stiftung Anerkennung und Hilfe 

 


Quelle: ISL-Pressemitteilung vom 16. Juli 2018