Frühe Tagesbetreuung: Bundesqualitätsgesetz ist notwendig

Deutsche Liga für das Kind veröffentlicht Qualitätskriterien für Krippe und Kindertagespflege

Etwa jedes dritte Kind unter drei Jahren wird derzeit in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut, Tendenz steigend. Die Qualität in Krippe und Kindertagespflege ist jedoch Untersuchungen zufolge zumeist nur mittelmäßig. Damit verbunden sind in zahlreichen Einrichtungen bzw. Tagespflegestellen erhebliche Entwicklungsrisiken für die dort betreuten sehr jungen und gerade in seelischer Hinsicht besonders verletzlichen Kinder. Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Liga für das Kind die zügige Verabschiedung eines Bundesqualitätsgesetzes. „Nach den Ergebnissen der Nationalen Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK) bewegt sich die Qualität von Krippen und Kindertagespflegestellen in mehr als 80 Prozent in einem mittelmäßigen, nicht guten Bereich, mit einem geringen positiven Ausschlag nach oben und einem etwas größeren negativen Ausschlag nach unten. Damit können wir nicht zu-frieden sein“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung, die wissenschaftlich gesicherten Anforderungen an gute Qualität nicht genügen, stellen für die Kinder ein Risiko dar. Das wollen wir mit der Einführung eines Bundesqualitätsgesetzes ändern.“ Ein Bundesqualitätsgesetz muss sich an wissenschaftlich fundierten und fachlich anerkannten Qualitätsstandards orientieren. Das von der Deutschen Liga für das Kind entwickelte Positionspapier „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ bietet hierfür eine wichtige Grundlage. Zu den insgesamt 36 Eckpunkten guter Qualität – unterschieden jeweils nach Krippe und Kindertagespflege – gehören u. a. die kindgerechte Bemessung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels (nicht mehr als drei Kinder im ersten bzw. vier Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr pro pädagogische Fachkraft) und der Gruppengrö-ße (maximal sechs Kinder zwischen null und zwei Jahren bzw. acht Kinder zwischen zwei und drei Jahren pro Gruppe), Verbesserungen in der Ausbildung des pädagogischen Personals, die Sicherstel-lung des Kinderschutzes, eine individuelle Eingewöhnung und feinfühlige Betreuung jedes Kindes, vielfältige Spiel-, Bewegungs- und Bildungsmöglichkeiten sowie eine intensive Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern. Bisher existieren keine bundesweit geltenden Qualitätsstandards. Die Deutsche Liga für das Kind setzt sich daher mit Nachdruck für die Verabschiedung eines Bundesqualitätsgesetzes ein. Ziel ist es, zu einer Länder und Träger übergreifenden bundesgesetzlichen Regelung mit klar definierten Mindestanforderungen für die Qualität in Krippen und Kindertagespflegestellen zu kommen, die nicht unterschritten werden dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine konzertierte Aktion. Der politische Wille bei Bund, Ländern und Gemeinden ist dafür ebenso wichtig wie die fachliche Entschlossenheit bei Trägern, Fachverbänden und den pädagogischen Fachkräften bzw. Tagespflegepersonen vor Ort. Nicht zuletzt kommt es darauf an, dass die Eltern sich für eine bestmögliche Qualität früher Tagesbetreuung stark machen. An der Entwicklung des Positionspapiers im Rahmen der Deutschen Liga für das Kind waren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Entwicklungs- und Familienpsychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädagogik, Pädiatrie, Psychoanalyse, Rechtswissenschaft und Soziologie beteiligt.


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 28.04.2015