Gekommen, um zu leben! Junge Flüchtlinge in der Jugendsozialarbeit
„Machen wir uns nichts vor: Die Arbeit mit jungen Flüchtlingen wird kein kurzlebiges Thema sein, sondern sie wird die Jugendsozialarbeit lange beschäftigen und nachhaltig verändern“, so Doris Beneke, Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit, anlässlich der Fachveranstaltung „Gekommen, um zu leben! Junge Flüchtlinge in der Jugendsozialarbeit“ am 06.10.2015in München. Der kommunale Alltag in der Flüchtlingsarbeit konzentriere sich aktuell notgedrungen in erster Linie auf die menschenwürdige Unterbringung und die dazugehörigen ersten Hilfestellungen, so Beneke. Gleichzeitig müsse für junge Flüchtlinge – unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Status – aber auch der Zugang zu Bildung und Ausbildung verbessert werden; dies sei eine wesentliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland, ihrem Herkunftsland oder einem Drittland. Wie die Jugendsozialarbeit ihre Kompetenzen bei der Bewältigung dieser großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung einbringen kann, steht bei der Veranstaltung im Mittelpunkt. Eine enge Verzahnung der Jugendsozialarbeit vor Ort, von Verbänden, Kirche und Politik sowie von Landes- und Bundesebene ist notwendig. „Dabei ist es uns wichtig, dass wir mit etwas Abstand zu den aktuell vorrangigen Aufgaben bei der Erstaufnahme klären und deutlich machen, was langfristig für junge Flüchtlinge nötig ist“, sagt Beneke. Die Jugendsozialarbeit sei mit ihren Herangehensweisen, der pädagogischen Arbeit mit Gruppen, der individuellen Förderung, der Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und der langjährigen Erfahrung in der Förderung von jungen eingewanderten Menschen grundsätzlich gut gerüstet für die Arbeit mit jungen Flüchtlingen. Durch die verstärkte Zuwanderung in den letzten Jahren steige die Anzahl der jungen Flüchtlinge in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit ständig. Wichtige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen eröffnen jungen Flüchtlingen Perspektiven und bringen für die Jugendsozialarbeit neue Aufgaben und Herausforderungen mit sich. Dies kann z. B. der erleichterte Zugang zu Praktika sein, die der Berufsorientierung dienen, oder auch die Klarstellung, dass die Berufsausbildung ein wichtiger persönlicher Grund im Sinne des § 60 a Aufenthaltsgesetz sein und deshalb eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung ausgestellt werden kann. Langfristig von Bedeutung sind vor allem neue Ansätze in der Arbeit mit jungen Flüchtlingen, die auf einen besseren Zugang zu Spracherwerb, Schule, Berufsschule und Ausbildung zielen. Das Jugendwohnen kann hier ein hilfreiches Angebot werden und muss sich auf diese neue Zielgruppe einstellen. Der überwiegende Teil der jungen Flüchtlinge ist männlich. Gerade deswegen ist es wichtig, junge begleitete und unbegleitete weibliche Flüchtlinge nicht aus dem Blick zu verlieren und spezifische Unterstützungsangebote für sie zu schaffen. Ohne den Anspruch zu erheben, therapeutisch tätig zu werden, müssen die Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit mit den Ansätzen zur Arbeit mit traumatisierten jungen Flüchtlingen vertraut sein. Alle diese Aufgaben können nur in gut funktionierenden kommunalen Netzwerken bewältigt werden. „Die Jugendsozialarbeit stellt sich dieser Herausforderung und bringt sich beim Aufbau kommunaler Netzwerke und bei der Entwicklung und Umsetzung von passenden Konzepten ein“, so Doris Beneke. Die Jugendsozialarbeit setze sich weiterhin dafür ein, dass die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass junge Flüchtlinge in Deutschland bessere Bildungs- und Teilhabechancen erhalten und so für sich eine tragfähige Lebensperspektive entwickeln können. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.jugendsozialarbeit.de/junge_fluechtlingeQuelle: Pressemitteilung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit vom 06.10.2015