GEW möchte Schulsozialarbeit im SGB VIII verankern
Das Angebot an Schulsozialarbeit hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Und dennoch: Von einer flächendeckenden Versorgung aller Schulen ist Deutschland noch weit entfernt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) moniert, dass hinsichtlich der Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeiter*innen zu oft das Prinzip Zufall regiert. Daher fordert sie die feste Verankerung im SGB VIII.
Dass Schulsozialarbeit für jede Schule Entlastung bedeuten und in Bezug auf die Schulkultur eine sinnvolle Bereicherung sein kann, wird im Jahr 2020 kaum noch angezweifelt. Waren sie in ihren Anfängen hauptsächlich an Haupt- und Gesamtschulen verortet, findet man Schulsozialarbeiter*innen mittlerweile in allen Schulformen: Auch viele Lehrer*innen an Gymnasien möchten nicht mehr auf die Beratungs-, Präventions- und Trainingsangebote ihrer 'professionsfremden' Kolleg*innen vezichten.
Doch anders als die Lehrkräfte an Schulen - die sind bekanntlich häufig verbeamtet - sitzen viele Sozialarbeiter*innen auf befristeten Stellen, z.B. dann, wenn diese projektbasiert finanziert werden. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit historisch bedingt nicht einheitlich geregelt sind. Mal sind die Fachkräfte über die Kommune, mal über einen freien Träger, mal über das jeweilige Bundesland angestellt. Diese Situation ist für den für Jugendhilfe und Sozialarbeit zuständigen GEW-Vorstand Björn Köhler mehr als unbefriedigend. Sie biete "politischen Akteuren vor Ort die Möglichkeit, Schulsozialarbeit kreativ zu finanzieren, gerade weil die Finanzlage vieler Kommunen, die eigentlich für die Jugendhilfe zuständig sind, schwierig ist." Dadurch, dass Schulsozialarbeit fast überall ein freiwilliges Angebot ist, droht sie in finanziell schwierigen Zeiten somit zur ersten Streichkandidatin zu werden.
Für Björn Köhler ist die fehlende gesetzliche Verankerung das entscheidende Problem: "Schulsozialarbeit wird aktuell nicht einmal im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erwähnt, nur wenige Länder haben sie in den Schulgesetzen verankert." Es gebe einen "Flickenteppich unterschiedlicher Zuständigkeiten und Finanzierungssysteme", was so nicht weiter Bestand haben dürfe, erklärt Köhler.
Köhler betont, dass sich auch viele Lehrkräfte eine abgesicherte Anbindung ihrer Kolleg*innen aus der Sozialen Arbeit wünschen. Nicht zuletzt aus diesem Grund insistiert das GEW-Vorstandsmitglied Köhler: "Schulsozialarbeit darf von den politisch Verantwortlichen nicht nur als Feuerwehr gesehen werden, wenn es Probleme gibt. Schulsozialarbeit muss präventiv tätig sein". Ob es die Schulsozialarbeit im Zuge der anstehenden SGB VIII-Reform in das maßgebliche Bundesgesetzbuch schafft, bleibt allerdings fraglich.