Gewalt in der Partnerschaft – Immer mehr Fälle werden der Polizei bekannt
Über 80 Prozent aller Gewaltfälle gegen Frauen passieren in der Partnerschaft. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen. Das sind Ergebnisse der zweiten jährlichen „Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften", die jetzt vom Bundeskriminalamt veröffentlicht wurden.
Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Im Jahr 2016 wurden demnach durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82 Prozent Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4 Prozente angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist. Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35 Prozent gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99 Prozent weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90 Prozent.
Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley zeigt sich betroffen von den erschreckenden Zahlen – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind Ihrer Meinung aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley nahm Stellung zu den neuen Zahlen: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert."
Einen wichtigen Beitrag hat ihrer Meinung nach hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein" im Strafrecht geleistet. Barley wünscht sich, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!"
Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. November 2017