GEZ-Regelung ändern

Bonn. Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, der künftig Bewohner von Pflegeheimen, sowie seh- und hörbehinderte Menschen zur partiellen Zahlung von GEZ-Gebühren verpflichtet, schließt aus Sicht des BDH Bundesverbandes Rehabilitation Menschen von ihrem Recht zur Teilnahme am öffentlichen Leben aus: „Die Tatsache, dass Demente sowie fast gehörlose und blinde Menschen zur Zahlung einer Rundfunknutzungsgebühr herangezogen werden, ist aus unserer Sicht geradezu beschämend und grenzt an bürokratische Willkür. Niemand zwingt die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihre weltfremde Entscheidung nicht zu revidieren und den Rundfunkstaatsvertrag so zu korrigieren, dass das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen nicht weiterhin verletzt wird“, so die Bundesvorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller. Die Politik ignoriere mit diesem undifferenzierten Vertragsmodell das Gebot der Informationsfreiheit und verletze die Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention, die die politischen Akteure zur Umsetzung von Inklusion auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet, so Ilse Müller.  

Über den BDH Bundesverband Rehabilitation

Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Offenburg.

Quelle: Pressemitteilung des  BDH Bundesverbandes Rehabilitation vom 03.01.2013
www.bdh-reha.de