Gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen!

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 03.12.2015 dazu auf, endlich das Bundesteilhabegesetz vorzulegen. Nur mit einem Bündel an Maßnahmen kann gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen gelingen!

Aus Sicht des Deutschen Vereins darf die Reform der Eingliederungshilfe hin zu einem modernen Teilhaberecht nicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Das Bundesteilhabegesetz muss  möglichst noch Anfang 2016 vorgelegt und beschlossen werden. „Die Leistungen sind an der Person auszurichten“, fordert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Dafür braucht es bundeseinheitliche Kriterien einer trägerübergreifenden Bedarfsermittlung, -feststellung und Hilfeplanung. Außerdem mahnen wir an, die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und zur Pflegeversicherung nicht aus dem Blick zu verlieren.“ Auch die Leistungen selbst sind umzugestalten. „Das Wunsch- und Wahlrecht setzt eine Wahlmöglichkeit voraus. Teilhabe am Arbeitsleben kann für diesen Personenkreis nicht nur bedeuten, auf die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) angewiesen zu sein. Deshalb müssen neben der WfbM auch alternative Anbieter zugelassen werden“, so Löher. Das Positionspapier des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-12-15-bthg.pdf. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 03.12.2015
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