Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Ein Gesetz soll für mehr Gerechtigkeit sorgen
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen), beschlossen.
„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.
Frauen – aber auch Männer - sollen künftig die Möglichkeit bekommen, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden.
Der Gesetzentwurf sieht nach BMFSFJ-Informationen neben der Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches auch ein Berichtswesen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten vor, ebenso betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit bei privaten Arbeitgebern und die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebotes.
Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren werde die Unternehmenskultur verändert, so Schwesig.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-fuer-mehr-lohngerechtigkeit/113458
Quelle: BMFSFJ-Pressemitteilung vom 11. Januar 2017