Gutachten Sachverständigenrat weist Weg für Reformbedarf in der Pflege und bei den Pflegeberufen

16.07.2014 | Gesundheitswesen | Nachrichten

In seinem neuen Gutachten „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen u.a. 14 Empfehlungen für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung vorgestellt. „Der Sachverständigenrat weist erneut den Weg hin zu einer nachhaltigen Reform der Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Insbesondere im Kapitel zur Pflege gibt es eine Reihe von konkreten Hinweisen zur Verbesserung. Es belegt erneut, dass die Ressource, die in der Berufsgruppe Pflege steckt, bisher nicht ausreichend genutzt wurde. In einer umfassenden Übersicht werden die Herausforderungen dargestellt und Lösungswege aufgezeigt. Bedauerlich ist, dass viele Empfehlungen früherer Gutachten in der politischen Weichenstellung bisher nicht berücksichtigt wurden oder daraus resultierende Gesetzesreformen nicht in der erwarteten Weise in der Versorgungsrealität ankommen. Das Kapitel Pflege schließt mit 14 Empfehlungen, die aus Sicht des DBfK alle zu unterstützen sind. Von besonderer Bedeutung sind die Beseitigung des Fachkräftemangels (zusammen mit einer besseren Personalausstattung, Reform der Ausbildung und besseren Arbeitsbedingungen), neue Versorgungsformen und Ausbau der ambulanten Versorgung, die Anpassung von Versorgungsangeboten an die veränderte Nachfrage sowie die Förderung der Pflegeforschung durch Bereitstellung von Fördermitteln. Zudem werden konkrete Vorschläge unterbreitet, in welchen Bereichen die Stellung der Pflegeberufe im Sozialrecht verändert bzw. zu reformieren ist (Stichworte u.a. flexiblere Ausgestaltung im Leistungsrecht durch Substitution sowie Steuerungs- und Koordinationsverantwortung in pflegerischen Versorgungsprozessen). Der DBfK wird sich dafür einsetzen, dass sich Regierungsverantwortliche in Bund, Land und Kommunen sowie die Parlamente rasch an die Umsetzung der Empfehlungen machen werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 23.06.2014
www.dbfk.de