Gute Pflege braucht mehr Zeit

01.04.2014 | Altenhilfe | Nachrichten

Entbürokratisierung in der Pflege kommt voran

Kurz vor Abschluss des vom Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem bpa und den Wohlfahrtsverbänden durchgeführten Projektes zur „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ unter Einbindung des GKV, der Pflegekassen, des MDK sowie der Länder und Berufsverbände und weiteren Akteuren gab es deutliche Signale des Steuerungskreises – sowohl an die am von der Ombudsfrau Elisabeth Beikirch geleiteten Modellversuch teilnehmenden Einrichtungen als auch an die vielen Pflegeeinrichtungen bundesweit, welche sich mit dem wichtigen Thema der Entbürokratisierung beschäftigen wollen. „Gemeinsames Ziel aller am Projekt Beteiligten ist es, den Zeitaufwand für die Planung und Dokumentation der Pflege ohne Qualitätsverluste deutlich zu reduzieren und damit endlich wieder mehr Zeit für die Pflege und Betreuung der Menschen zu gewinnen. Vom Erfolg dieses Projektes profitieren somit sowohl die pflegebedürftigen Menschen als auch die hauptberuflich Pflegenden“, kommentiert bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. „Besonders hervorzuheben ist die breite Zustimmung sowohl aus den beteiligten Pflegeeinrichtungen als auch aus den Prüfdiensten, Pflegekassen, Trägerverbänden oder Landesministerien. Alle sind sich einig, dass jetzt der Ball ins Tor muss“, fasst bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel zusammen. Vor diesem Hintergrund konnten sich alle einvernehmlich auf folgende Punkte verständigen:
  • Das Lenkungsgremium zum Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ hat am 13. März 2014 den Entwurf des Abschlussberichts zustimmend zur Kenntnis genommen und die weitere Umsetzung des Projektes ausdrücklich begrüßt. Nach Abnahme des Abschlussberichts durch das BMG wird dieser zeitnah veröffentlicht.
  • Für die beteiligten Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, dass die Fortführung einvernehmlich unterstützt wird.
  • Für die praktische Umsetzung werden allgemeine Verfahrenshinweise und Erläuterungen kurzfristig erarbeitet.
  • Zur Sicherstellung der Anschlussfähigkeit und zur Förderung der flächendeckenden Implementierung beabsichtigen die Vertragspartner, nach § 113 SGB XI unverzüglich die Kompatibilität mit den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu vereinbaren.
  • Eine breit angelegte Implementierungsstrategie für die Dauer von zwei Jahren, welche sukzessive eine flächendeckende Umsetzung ermöglicht, wird parallel vorbereitet.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 14.03.2014
www.bpa.de