Gute Praktische Ausbildung ist Pflicht!
In einem am 21.10.2014 veröffentlichten Positionspapier wenden sich die Arbeitsgruppen Junge Pflege des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) an die Politik, die Institutionen im Gesundheitswesen sowie die Pflegeschulen. Sie beschreiben und kritisieren die gravierenden Defizite in der praktischen Pflegeausbildung und fordern unverzügliche Verbesserungen. „Gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen in der Alten- und Krankenpflege sind die ausbildenden Praxiseinrichtungen verpflichtet, eine qualitativ gute praktische Ausbildung zu gewährleisten und damit maßgeblich an der Erreichung des Ausbildungsziels mitzuwirken“, sagt dazu Heike Viethen, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Junge Pflege im DBfK. „Eine gute Praxisanleitung sorgt unserer Meinung nach dafür, dass Schüler/innen nach ihrer staatlichen Prüfung als selbstbewusste, professionelle und hochqualifizierte Pflegefachpersonen ihre Praxistätigkeit aufnehmen können. Das ist nicht nur wegen des zunehmenden Pflegefachpersonenmangels relevant. Beruflich Pflegende beeinflussen durch ihr Ausbildungsniveau die Mortalitäts-, Infektions- und die Morbiditätsrate der Patienten und sind damit ein entscheidender Qualitätsfaktor im Gesundheitswesen.“, so Viethen. Zeit für Praxisanleitung müsse konsequent und gesetzeskonform bereitgestellt werden und dürfe nicht wie bisher häufig dem ökonomischen Druck zum Opfer fallen. Das Positionspapier benennt die vielfach auftretenden Missstände in der praktischen Pflegeausbildung sowie die Ursachen. Daraus abgeleitet werden Forderungen benannt an die Verantwortlichen in der Politik, den Ausbildungseinrichtungen und den Pflegeschulen. Das Papier zur Situation in der pflegerischen Praxisanleitung steht als Download unter http://www.dbfk.de/download/download/Positionspapier-Praxisanleitung_16-10-2014.pdfQuelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 21.10.2014