Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie: „Änderung ist eine gesunde Entscheidung“
bpa: Patienten und Pflegedienste profitieren von dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Krankenhausärzte können Patienten künftig für fünf Arbeitstage häusliche Krankenpflege verordnen statt wie bisher nur für drei Werktage. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie entsprechend angepasst. Der Beschluss wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit ab sofort in Kraft. Auch wenn der G-BA hinter den Forderungen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) geblieben ist, stellt die erweiterte Verordnungsmöglichkeit eine Verbesserung hinsichtlich des Übergangs von der Klinik in die Häuslichkeit dar. bpa-Geschäftsführer Bernd Tews begrüßt die Neuerung: „Fortan ist es insbesondere für Patienten, die am Wochenende entlassen werden, wesentlich einfacher, die weitere Versorgung zu Hause zu veranlassen. Die Pflegedienste haben zunächst mehr Handlungssicherheit und können die Versorgung in der Häuslichkeit und die Einbeziehung des Hausarztes besser vorbereiten“, so Tews. Auch bisher durften Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege verordnen, wenn sie diese für notwendig hielten – allerdings nur für drei Werktage, wobei der Zeitraum von Montag bis Samstag in die Frist einfloss. Mit der Ausdehnung der Regelung auf fünf Arbeitstage von Montag bis Freitag kann sich ein Patient, der beispielsweise am Samstag aus dem Krankenhaus entlassen wird, nun bis zum darauffolgenden Freitag um eine Anschlusspflege kümmern. Samstage, Sonn- und Feiertage, an denen die häusliche Krankenpflege selbstverständlich gewährleistet ist, fließen nicht in die Rechnung ein und verringern die Frist folglich nicht.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 07.10.2014