Hartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 571 Euro

Harsch fällt die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsv erbandes zur geplanten Erhöhung der Regelsätze in Hart IV und bei der Altergrundsicherung aus. Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert er das Vorhaben, lediglich um 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder zu steigern.

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband erneut die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. "Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Liste der Forderungen des Paritätischen ist lang. Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt. Unter dem Motto "Hartz IV hinter uns lassen" hatte der Verband zuletzt im Frühjahr eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose gefordert. Notwendig seien unter anderem eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu unter anderem die Abschaffung der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.


Quelle: Presseinformation des Paritätischen Gesamtverbandes vom 12. September 2018