„Heimaufsicht ist keine Verhandlungsmasse“
Heimaufsicht für unterstützende Wohnformen muss auch nach Kreisgebietsreform in Brandenburg Landesaufgabe bleiben
„Die Heimaufsicht und Beratung der Pflege- und Wohneinrichtungen muss weiterhin unabhängig durch das Land Brandenburg ausgeübt werden.“ Das fordert die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Ellen Fährmann, und warnt vor einer geplanten Verlagerung der Heimaufsicht für unterstützende Wohnformen auf die Kommunen und Kreise. „Diese wichtige Aufgabe ist keine Verhandlungsmasse, die im Rahmen der Kreisgebietsreform hin und her geschoben werden kann.“ Damit sinke die Überprüfungs- und Beratungskompetenz drastisch. „Unser modernes und umfassendes Heimrecht in Brandenburg erfordert in der alltäglichen Anwendung Fachleute, die in der Heimaufsicht des Landes derzeit tätig sind. Diese Kompetenz kann nicht in jeder Stadt und jedem Landkreis sichergestellt werden“, so Fährmann. Müsse jede Kommune entsprechende Experten vorhalten, werde der Personalapparat unnötig zu Lasten der Steuerzahler aufgebläht. „Nähe zu den Einrichtungen bedeutet hier keinen Gewinn. Wir befürchten vielmehr, dass sich über kurz oder lang in allen Regionen des Landes unterschiedlichen Standards entwickeln“, warnt Fährmann. Es sei ein großer Erfolg der vergangenen Jahre, dass in ganz Brandenburg Pflegeeinrichtungen und Wohnangebote nach einheitlichen und nachvollziehbaren Maßstäben überprüft und zugelassen würden. Eine Heimaufsicht und Beratung auf Landesebene gebe auch den Trägern und Unternehmern in der Pflege Sicherheit, die sich überregional auf gleiche Vorgaben und Ansprechpartner verlassen könnten. „Die wichtigsten Rahmenbedingungen der Pflege zu Finanzierung, Personaleinsatz und Pflegequalität werden auf der Landesebene geregelt. Eine landesweit tätige Heimaufsicht kann hier auf Augenhöhe mitreden“, bekräftigt Fährmann die Forderung, die Aufsicht für unterstützende Wohnformen als Landesbehörde beizubehalten.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 17.06.2015