Historische UN-Resolution wendet sich gegen unkontrollierte Kommerzialisierung von Bildung

Staaten werden vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) dringend aufgefordert, private Bildungsträger zu regulieren und stärker in die staatliche Bildung zu investieren. Mit der als historisch geltenden Resolution sollen negative Auswirkungen der Kommerzialisierung von Bildung gemindert werden. Mit Zustimmung aller 47 Mitgliedsstaaten der UNHRC wurde auf der 32. Ratssitzung festgehalten, dass Staaten der Privatisierung von Bildung entgegenwirken sollen, indem sie Rahmenbedingungen schaffen um private Bildungsträger stärker zu regulieren. Es sei eindeutig, dass die rasante und unkontrollierte Zunahme von privaten Bildungsträgern, hauptsächlich in Ländern des Globalen Südens, negative Folgen auf das Menschenrecht auf Bildung haben kann. World University Service (WUS) bezeichnet diese Resolution als einen Durchburch in der UN-Geschichte: „Sehr erfreulich ist zu sehen“, so Dr. Kambiz Ghawami, WUS-Geschäftsführer, „dass erstmalig in einer UN-Resolution Staaten dazu aufgefordert werden, so viel wie möglich ihrer finanziellen öffentlichen Ressourcen in die Bildung zu investieren, um Bildung als öffentliches Gut zu stärken und zu fördern“. Als internationale Gemeinschaft von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden im Bildungssektor tritt WUS für das Menschenrecht auf Bildung ein. Die Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd beim WUS widmet sich der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Sie arbeitet als Schnittstelle zwischen Bund, Ländern, Europäischer Union, Bildungseinrichtungen und NRO und stärkt und vernetzt die Akteure. Resolution A/HRC/32/L.33, angenommen auf der 32. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (UNHRC)

Quelle: WUS-Pressemitteilung vom 8. August 2016