Hohe Hürden für hilfebedürftige Rechtssuchende abwenden
„Menschen mit geringem Einkommen müssen den gleichen Zugang zum Rechtsschutz wie alle Bürger haben“, macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Beratungen des Bundesrates zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts deutlich. Die Kostenübernahme für die rechtliche Beratung und Vertretung ermöglicht, dass auch einkommensarme Menschen die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen können. Sie ist daher die entscheidende Voraussetzung, um die eigenen Rechte wahrnehmen zu können. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats und Bundestags hatte sich auf eine Lösung verständigt, die heute vom Bundesrat verabschiedet werden muss. „Es ist richtig, dass die ursprünglich zur Entlastung der Justizhaushalte vorgesehenen gravierenden Einschnitte bei der Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe vom Tisch kommen“, so Neher. Diese Einschnitte hatten die Länder gefordert. Im Vermittlungsausschuss hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Reform verständigt. Die Forderungen des Deutschen Caritasverbandes wurden dabei weitgehend berücksichtigt. Ratsuchende werden auch weiterhin davon profitieren, dass höhere Einkommensfreibeträge gewährt werden und auf eine Absenkung der Freibeträge verzichtet wurde. Zudem können Gerichte die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wie bisher nur vier statt geplanter sechs Jahre zum Nachteil der Rechtsuchenden abändern. So erhalten Hilfebedürftige schneller Rechtssicherheit und müssen keine Rückzahlung der bewilligten Leistungen befürchten. Die Korrekturen sind notwendig, um eine wesentliche Verschlechterung des Zugangs zum Rechtsschutz zu vermeiden. Dafür hat sich die Caritas während des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt. Kritisch bewertet Neher, dass Rechtssuchende zukünftig stärker an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt werden sollen. Ihr ohnehin geringes Einkommen wird in größerem Umfang herangezogen. Das bedeutet für Hilfesuchende und ihre Familien eine höhere finanzielle Belastung. Akzeptiert der Bundesrat das Verhandlungsergebnis aus dem Vermittlungsausschuss, treten die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2014 in Kraft.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 05.07.2013