Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe befürchtet nach der jüngsten Arzneimittelreform einen Dammbruch zulasten demenzkranker Menschen. Hüppe wertete den Beschluss des Bundestages für eine Ausweitung klinischer Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen, also etwa Demenzkranken, als Tabubruch.
Der Wochenzeitung „Das Parlament" (Montagausgabe) sagte der frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, nach der 2004 beschlossenen fremdnützigen Forschung an Kindern sei dies nun der nächste Schritt, und es würden sicher weitere folgen. „Um es bildlich zu sagen: Man hat das Schloss geknackt, ohne die Tür richtig zu öffnen. Aber jetzt wird es einfacher fallen, zukünftig die Tür weit auf zu machen." Schon in wenigen Jahren werde es heißen, "öffnet das bitte ganz, sonst kriegen wir diese notwendige Forschung nicht zu Gange", sagte Hüppe voraus und fügte hinzu: „Das ist meine Angst, die ich vor dieser Regelung habe." Hüppe hatte im Parlament einen Änderungsantrag mit eingebracht, um diese umstrittene Neuregelung zu stoppen. Der Bundestag hatte jedoch anders entschieden und die sogenannte gruppennützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Probanden unter der Voraussetzung erlaubt, dass die künftigen Studienteilnehmer eine Vorabverfügung hinterlegen und sich ärztlich beraten lassen.
Bisher sind Studien an nicht Einwilligungsfähigen nur dann erlaubt, wenn die Probanden auch selbst einen Nutzen davon haben. Bei der gruppennützigen Forschung ist dies nicht zu erwarten. Hüppe räumte ein, die von ihm kritisierte Entwicklung zugunsten der Forschung selbst mit eingeleitet zu haben und verwies auf die gruppennützige Forschung an Kindern, der er 2004 zugestimmt habe, wenn auch mit „Bauchschmerzen". Der CDU-Politiker betonte: „Ich glaube, ich würde heute nicht mehr zustimmen. Ich habe damals zugestimmt, weil gesagt wurde, wir gehen aber auch keinen Schritt weiter, und jetzt ist der nächste Schritt gemacht worden. Weil ich damals Ja gesagt habe, wird das jetzt als Argument für die neuerliche Gesetzesänderung benutzt."
Das Interview wird am kommenden Montag in der Wochenzeitung „Das Parlament" veröffentlicht, nachzulesen auch als E-Paper auf den Internetseiten www.das-parlament.de
Mehr Informationen zur Verabschiedung des Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Deutschen Bundestag finden Sie unter www.deutscher-bundestag.de
Quelle: Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 14. November 2016), Presseinformation des Deutschen Bundestages am 11. November 2016