Hürden beiseite räumen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startet einen neuen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte.
Seit dem 10.03.2014 haben Gehörlose die Möglichkeit, über einen Gebärdendolmetscherdienst mit den Service-Centern der BA direkt zu sprechen. „Bisher war Gehörlosen der telefonische Zugang zu unseren Dienststellen verschlossen. Mit dem neuen Service haben wir diese Hürde beiseite geräumt“, so Raimund Becker, Vorstand der BA. Die Betroffenen laden sich ein Tool im Internet auf den Desktop ihres Computers. Dies klicken sie an, wählen aus, ob ihr Anliegen z. B. die Familienkasse oder die Arbeitsagentur betrifft und werden dann über ein Videotelefonat optisch oder schriftsprachlich mit einem Gebärdendolmetscher verbunden. Dieser telefoniert gleichzeitig mit dem Service-Center der BA und gibt so das Anliegen direkt an den Service-Center-Mitarbeiter weiter. „Für Hörende ist es selbstverständlich, schnell und unkompliziert Anliegen am Telefon klären zu können. Für Menschen, die über Gebärden kommunizieren, waren Anfragen häufig mit großem Aufwand verbunden. Sie mussten einen Dolmetscher buchen und mit diesem persönlich zur Dienststelle fahren – das war häufig verbunden mit Wartezeiten, denn Gebärdendolmetscher haben oft volle Kalender“, so Becker. „Mit diesem freiwilligen Service möchten wir weitere Schritte in Richtung inklusiver Gesellschaft gehen und ein Zeichen setzen.“ Denn Gehörlose haben nun auch faktisch genau die gleiche Möglichkeit wie Hörende, 50 Stunden pro Woche bei den Ansprechpartnern der BA ihre Anliegen zu platzieren und profitieren in der Regel davon, dass diese auch sofort erledigt werden. Das Angebot ist für Gehörlose kostenfrei. In Deutschland kommunizieren etwa 80.000 Menschen über Gebärden. Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10.03.2014