Personen sitzen mit Formular am Tisch
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IB fordert Aufstockung der Mittel für unabhängige Asylverfahrensberatung

Die Kehrtwende der Bundesregierung bringt Träger in eine prekäre Lage.

Anfang Juli hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf 2024 verabschiedet. Angesichts des vorgelegten Sparhaushalts fordert der Internationale Bund (IB) die Aufstockung der Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) auf mindestens 30 Millionen Euro.

Die behördenunabhängige AVB wurde 2023 als neues vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördertes Bundesprogramm ins Leben gerufen. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur, um das Asylverfahren für Schutzsuchende und Behörden transparenter und effizienter zu gestalten. Mit der AVB werden Asylbewerber:innen durch Information und Rechtsberatung dabei unterstützt, das Verfahren zu verstehen und notwendige Entscheidungen gut informiert zu treffen. Dabei ist es wichtig, dass die Berater:innen unabhängig sind und somit vor allem im Interesse der Ratsuchenden handeln.

Die Bundesregierung hatte signalisiert, dass innerhalb von vier Jahren ein nachhaltiger und stufenweiser Ausbau der AVB erfolgen soll – das bedeutet, dass die Mittel jährlich um 20 Millionen Euro auf eine Zielsumme von insgesamt 80 Millionen Euro aufgestockt werden sollten. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 sieht nun jedoch vor, dass die AVB die gleiche Mittelhöhe wie im Jahr 2023 erhalten soll. Dies bedeutet in der Praxis eine faktische Kürzung der Beratungskapazitäten um die Hälfte, da das Bundesprogramm erst Mitte 2023 richtig gestartet ist.

AVB als essenzieller Bestandteil einer gerechten Migrationspolitik

IB-Präsidentin Petra Merkel betont die Dringlichkeit der Situation: „Die Asylverfahrensberatung ist ein essenzieller Bestandteil einer gerechten und transparenten Migrationspolitik.“ Der Internationale Bund fordert nunmehr die Bundestagsabgeordneten auf, die Zusagen der Bundesregierung in den Haushaltsberatungen einzulösen und die Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung auf mindestens 30 Millionen Euro aufzustocken. „Nur so können wir eine flächendeckende Beratungsstruktur aufbauen und sicherstellen, dass Schutzsuchende angemessen unterstützt werden,“ so Merkel.

Die aktuelle Kehrtwende der Bundesregierung bringt die Träger in eine prekäre Lage. Für den IB ist es vor dem Hintergrund der politisch selbst formulierten Zielsetzung unverständlich, warum das Bundesprogramm 2024 nicht wie geplant ausgebaut werden soll. Diese Entscheidung gefährdet nicht nur die Beratung der Asylsuchenden selbst, sondern hat auch Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen und die gemeinnützigen Träger vor Ort.

Der IB setzt sich in 35 Beratungsstellen an mehr als 28 Standorten für eine faire und umfassende Asylverfahrensberatung ein.


Quelle: Pressemitteilung des IB vom 29.08.2023