Immer mehr Flüchtlingskinder "verschwinden"

Der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein fordert zum Tag der vermissten Kinder wirksame Maßnahmen

In der täglichen Beratungsarbeit erreichen den Internationalen Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge immer öfter Suchanfragen aus Deutschland und dem Ausland nach vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Der ISD fordert deshalb zum heutigen Internationalen Tag der vermissten Kinder wirksame Maßnahmen, um der steigenden Zahl „verschwundener“ Flüchtlingskinder entgegenzuwirken. 

Zum Teil würden Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg durch Europa nach Deutschland „verschwinden", andere kämen in Deutschland an und dann im Rahmen der jugendhilferechtlichen Zuweisung und Unterbringung „verschwinden".

Laut Aussage der Bundesregierung wurden im Jahr 2015 knapp 6.000 minderjährige Flüchtlinge dauerhaft als vermisst gemeldet. Nach Erfahrung des ISD erschwere insbesondere eine fehlende bundesweit einheitliche Registrierung ihr Auffinden stark oder mache es fast unmöglich. Dabei seien Minderjährige gerade auf der Flucht besonderen Risiken ausgeliefert.

Der kürzlich erschienene Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels der EU Kommission hebe die besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen deutlich hervor, auf ihrem Migrationsweg Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu werden.

Auch für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des jugendhilferechtlichen Unterbringungsverfahrens „verschwinden“ – sei es, weil sie sich z.B. eigenständig auf den Weg machen, Angehörige und Bezugspersonen zu erreichen – bestehe diese Gefahr, so der Deutsche Verein in einer Pressemeldung aus aktuellem Anlass.

Die Bundesregierung und Bundesländer müssen ihrem Schutzauftrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gerecht werden und Voraussetzungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nicht einfach „verschwinden‘“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er fordert, im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme die besonderen Schutzbedürfnisse sowie Wünsche und Vorstellungen der Minderjährigen im Verteilprozess möglichst zu berücksichtigen. Zentral hierbei sei die Etablierung eines funktionierenden Verfahrens der Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands, aber gegebenenfalls auch länderübergreifend.

Damit über das „Verschwinden“ von Kindern nicht mehr gemutmaßt werden muss, Eltern und Verwandte in Angst und Ungewissheit versetzt werden, müssen aber auch nach Überzeugung des Deutschen Vereins unbegleitete Kinder und Jugendliche einheitlich erfasst werden, um so eine gesicherte Datenlage in Deutschland zu schaffen.


Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 25. Mai 2016