Inklusion in NRW braucht politische Tatkraft
Wie sieht die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein Westfalen aus? Das wollte das Deutsche Institut für Menschenrechte wissen und lud rund 20 behindertenpolitische Verbände des Bundeslandes, insbesondere Selbsthilfeorganisationen, zu einer Anhörung nach Duisburg ein. Besonderes interessierten die Bereiche Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit.
Die Berichte zeigen laut Institut in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf auf. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte im Anschluss an die Konsultation: "Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in NRW ableiten."
Besonders großer Handlungsbedarf wurde im Schulbereich aufgezeigt. Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, betonte: "Über die Stellungnahmen der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht."
Das Institut hat angekündigt, nach Auswertung der Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation, die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Quelle: Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30. August 2018