Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen fordert den Bestrebungen zur Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den ambulanten Bereich entgegenzutreten. Der Inklusionsbeirat tritt damit dem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 15. November 2012 entgegen. Nach diesem Beschluss sollen Betreuerinnen und Betreuer für die betreute Person auch gegen deren Willen eine medizinische Behandlung zur Abwehr eines drohenden Gesundheitsschadens veranlassen können. Der Inklusionsbeirat hält eine solche Erweiterung der Befugnisse der Betreuer schon angesichts fehlender Kontrollmechanismen und den damit verbundenen Missbrauchsgefahren für nicht zu verantworten. Zudem sei kein Bedarf für eine solche Ausweitung erkennbar. Auf Länderebene sei außerdem darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Regelungen zu den Zwangsbehandlungen auf ihre Verfassungskonformität überprüft würden. Bei Neuregelungen sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat (BVerfGE 128, 282 ff. = BGB 1. I 2011, 841) strikt zu beachten, so der Inklusionsbeirat.Quelle: Pressemitteilung der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK vom 30.05.2013