Inklusionsbeirat zieht Bilanz

Der Inklusionsbeirat hat mit der heutigen  (03.06.2013) Konferenz ein Fazit seiner Arbeit 2010 bis 2013 gezogen. In seiner Rede würdigte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, die Arbeit der Staatlichen Koordinierungsstelle, die seit 2008 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt ist: „Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt in ihrem Artikel 33 hohe Hürden für die innerstaatliche Durchführung und Überwachung dieses in Deutschland Gesetz gewordenen Übereinkommens. Die Koordinierungsstelle mit ihrem Inklusionsbeirat realisiert 1:1 die gestellten Anforderungen.“ Der Inklusionsbeirat und die ihm zuarbeitenden Fachausschüsse sind der Kern der Staatlichen Koordinierungsstelle. Hier werden Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden. Die Staatliche Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, dankte den Mitgliedern des Inklusionsbeirates und der Fachausschüsse für ihre Tätigkeit und lobte deren Beitrag bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: „Die UN-Behindertenrechtskonvention hat unser Denken über die Rolle behinderter Menschen in der Gesellschaft verändert. Inklusion, also echte Teilhabe, hat viele Adressaten und richtet sich nicht mehr nur - wie etwa die Integration - an Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet mehr: Alle Lebensbereiche werden so gestaltet, dass alle teilhaben können und alle davon profitieren. Bis Inklusion in der Gesellschaft verankert ist, liegt aber noch ein langer Weg vor uns.“ Die Ausgestaltung der Staatlichen Koordinierungsstelle ist europaweit einmalig und hat Vorbildcharakter. Der Auftrag der Staatlichen Koordinierungsstelle ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die öffentliche Bewusstseinsbildung. Die Koordinierungsstelle soll über die UN-Behindertenrechtskonvention und den zugrundeliegenden Inklusionsgedanken informieren. Den Bericht der Staatlichen Koordinierungsstelle finden Sie hier: Die Staatliche Koordinierungsstelle (PDF/1MB)

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 03.06.2013
www.behindertenbeauftragter.de