Integrationskurse: frühzeitiger, verpflichtender und werteorientierter
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die wesentlichen Neuerungen, die das neue Integrationsgesetz und die gleichzeitig geänderte Integrationskursverordnung mit sich bringen:Danach können Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive (derzeit die Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) im Zuge der neuen rechtlichen Grundlagen ab 1. Januar 2017 zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die zuständige Leistungsbehörde sie zur Teilnahme auffordert. Nehmen Verpflichtete nicht am Integrationskurs teil, können ihnen Leistungen gekürzt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur noch ein Jahr anstatt wie bisher zwei Jahre. Kursträger veröffentlichen fortan freie Kursplätze sowie ihr Angebot an Integrationskursen auf der Plattform "KURSNET" der Bundesagentur für Arbeit. Es ist für alle Beteiligten so leichter erkennbar, wann und wo der nächste freie Platz in einem Integrationskurs verfügbar ist. Nach Anmeldung soll der Kurs innerhalb von sechs Wochen begonnen werden. Bisher war dies innerhalb von drei Monaten möglich. Damit soll gewährleistet werden, dass die Teilnehmenden künftig frühzeitig mit dem Integrationskurs beginnen können. Der Orientierungskurs dient der Wertevermittlung und umfasst künftig 100 statt vorher 60 Unterrichtseinheiten. Gleichzeitig werden die Inhalte entsprechend angepasst und auf die sich ändernde Zusammensetzung der Teilnehmenden ausgerichtet.
Quelle: Bundesamt für MIgration und Flüchtlinge am 11. August 2016