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Intensivpflege: Auch der neue Entwurf wirft rechtliche Fragen auf

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung kritisieren auch den neu vorgelegten Gesetzentwurf zur Intensivpflege scharf. Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen die inhaltliche Ausgestaltung, sondern auch gegen die gepanten Abläufe.

Der neue von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetzentwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz sorgt weiterhin für heftige Kritik der Fachverbände. So wird unter anderem geregelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit Intensivpflegebedarf Leistungen zuhause erhalten können. Betroffen hiervon sind zum Beispiel Menschen, die dauerhaft künstlich beatmet werden. Ihr Anspruch auf häusliche Krankenpflege soll künftig einer sogenannten Angemessenheitsprüfung unterliegen. Das heißt konkret., eine 'neutrale' Stelle, vorgsehen ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen, überprüft und entscheidet, wer zuhause gepflegt werden kann und wer in ein Heim soll.

Dazu erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung: In den Zeiten der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) darf es nicht sein, dass Menschen mit Behinderung dazu gezwungen werden, aus ihrem Zuhause in ein Heim zu ziehen, um dort gepflegt zu werden. Dass der Medizinische Dienst diese Entscheidung treffen soll, ist aus Sicht der Fachverbände ein Verstoß gegen die UN-BRK. Sie fordern Minister Spahn auf, diese Vorschrift zurückzuziehen. Nicht nur der Inhalt des Gesetzes sei "schwierig", sondern auch das Verfahren: Die Fachverbände kritisieren auch die "mangelnde Beteiligung und das Abweichen vom üblichen Vorgehen" scharf. So solle die ansonsten stattfindende Verbändeanhörung entfallen.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.


Quelle: Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 13.12.2019