International Council of Nurses veröffentlicht Grundsätze sicherer Personalbemessung
Personalbemessung in der Pflege ist in Deutschland ein Thema, das politisch wenig Aufmerksamkeit genießt. Für Krankenhäuser wurde ab 1996 die Pflege-Personalverordnung ersatzlos gestrichen; ohne gesetzliche Vorgaben orientiert sich die Personaldecke seitdem abwärts mit gravierenden Folgen. Die chronische Unterfinanzierung führt im SGB XI Bereich ebenfalls zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen Pflegebedarf und zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Der ohnehin drohende Fachkräftemangel hat sich auf diese Weise zusätzlich verschärft, Arbeit in der Pflege macht zunehmend krank. In anderen Industrieländern war die weltweite Finanzkrise Auslöser dafür, dass erhebliche Mittel in den Gesundheitsbudgets gestrichen wurden, häufig zulasten der Pflege. Vor diesem Hintergrund hat der Weltverband der Pflegeberufe ICN (International Council of Nurses) ein Positionspapier zum Thema Sichere Personalbemessung in der Pflege herausgegeben und benennt dabei eine Reihe unverzichtbarer Grundprinzipien. „Professionelle Pflege ist wesentliches Element einer sicheren und effektiven Gesundheitsversorgung. Sichere Personalbemessung bedeutet, dass jederzeit während des Versorgungsverlaufs eine angemessene Anzahl Pflegefachpersonen und andere Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Diese müssen einen geeigneten Mix an Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringen um sicherzustellen, dass der Pflegeleistungsbedarf der Patienten erbracht und gefahrlose Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können. Sichere Personalbemessungsniveaus sind unmittelbar verknüpft mit …- besseren Patienten-Outcomes und Patientenzufriedenheit;
- besserer Anleitung und Betreuung für Pflegefachpersonen, unterstützende Helfer und das gesamte therapeutische Team;
- gesteigerter Mitarbeiterbindung und –gewinnung sowie Nachhaltigkeit der Belegschaft;
- höherer Kosteneffizienz im Gesundheitssystem.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 08.08.2013
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