Ja zur vertraulichen Geburt
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich grundsätzlich für Gesetzentwurf der Bundesregierung aus
Anlässlich der heutigen Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestags begrüßt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Regelung der vertraulichen Geburt. Anders als bestehende Angebote der anonymen Kindesabgabe strebt die vertrauliche Geburt einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen und Rechten der Mutter und denen des Kindes und des Vaters an. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte allerdings die stärkere Berücksichtigung der Väterrechte - insbesondere ihre Auskunftsrechte - im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sieht der Deutsche Verein gewahrt. Vorgesehen ist ein Einsichtsrecht des Kindes in seine Herkunftsakten ab dem 16. Lebensjahr. Für den Fall, dass die leibliche Mutter wichtige Belange dagegen geltend macht, hat das Kind ein Widerspruchsrecht. „Es wird eine Frage guter Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sein, der Mutter ihre Ängste davor zu nehmen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. Der Deutsche Verein begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Fachberatung zur vertraulichen Geburt vorsieht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 13.05.2013
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