Je betriebsnäher die Ausbildung, desto leichter der Berufseinstieg
Studie zu Reha-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit
Ein Jahr nach Abschluss einer Ausbildung im Rahmen eines Rehabilitationsverfahrens ist die Hälfte der jungen Teilnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies geht aus einer gerade vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Studie hervor. Gleichzeitig sind 29 Prozent der jungen Rehabilitanden arbeitslos oder auf staatliche Leistungen angewiesen. Fünf Prozent nehmen an einer anderen Maßnahme teil, vier Prozent sind geringfügig beschäftigt. Für die übrigen zwölf Prozent liegen keine Informationen vor, weil sie dem Arbeitsmarkt beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Erziehungszeiten nicht zur Verfügung stehen. „Je betriebsnäher eine Ausbildung stattfindet, desto eher führen sogenannte „Klebeeffekte“ zu einer anschließenden Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig kommt nicht für alle Rehabilitanden eine betriebliche Ausbildung infrage“, schreiben die IAB-Forscherinnen Nancy Reims, Anita Tisch und Silke Tophoven. Einige finden nicht den passenden Ausbildungsbetrieb, andere entscheiden sich aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen für eine Ausbildung im außerbetrieblichen Kontext, etwa in einem Berufsbildungswerk. Derzeit fördert die Bundesagentur für Arbeit 120.000 junge Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Ersteingliederung. Die Hälfte von ihnen hat eine Lernbehinderung. Rund 20 Prozent weisen eine psychische und fast ebenso viele eine geistige Behinderung auf. Knapp ein Drittel der jungen Rehabilitanden hat eine Förderschule besucht. Insgesamt haben 44 Prozent keinen allgemeinbildenden Abschluss. Ziel der Ersteingliederung ist eine Ausbildung oder der Arbeitsmarkteinstieg. Knapp die Hälfte der Geförderten beginnt im Rehaverfahren eine Berufsausbildung, häufig mit einer vorgeschalteten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Der Kurzbericht der IAB-Studie:http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb0716.pdf
Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 7. April 2016