Jugendgerichtsbarometer 2012 veröffentlicht

Die 2013 durchgeführte bundesweite Befragung von Jugendrichterinnen und Jugendrichtern sowie Jugendstaatanwältinnen und Jugendstaatsanwälten hatte neben der Qualifikation der justiziellen Akteure vor allem die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe zum Gegenstand.Erneut zeigt sich, dass das trotz zahlreicher Bemühungen der Landesjustizverwaltungen das gesetzliche Bild des erfahrenen Spezialisten für Jugendstrafsachen (§ 37 JGG) nicht der üblichen Realität in der Jugendgerichtsbarkeit entspricht. Deutlich wird auch, dass Spezialisierung die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe fördert. Erfreulich im Hinblick auf die Verzahnung von JGG und SGB VIII ist der Befund, dass für die Praxis der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte insgesamt die Jugendgerichtshilfe von wesentlicher Bedeutung ist. Die Befragung befasst sich auch mit einzelnen ambulanten Maßnahmen. Hier zeigen die Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen besonders viele Probleme. Sie werden besonders häufig genutzt, besonders wenig mit pädagogischem Inhalt gefüllt, erzeugen besonders häufig Folgeprobleme und ein großer Teil der vollstreckten Ungehorsamsarreste geht auf nicht geleistete Arbeitsstunden zurück. Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.,
www.dvjj.de