Kein Blindflug bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert die Erprobung von Regelungen im geplanten Bundesteilhabegesetz vor der Umsetzung, damit Personen mit Teilhabebedarf nicht aus dem System fallen. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesteilhabegesetzes sieht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge es als notwendig an, dass auch mit dem Bundesteilhabegesetz die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die inklusive Ausrichtung der Regelsysteme weiterentwickelt wird. Gerade deswegen könne man elementare Veränderungen wie die Neubeschreibung des Personenkreises bei der Eingliederungshilfe oder die Konzentration auf die Fachleistung Eingliederungshilfe nicht erst festlegen und damit beispielsweise riskieren, dass Personen mit Teilhabebedarf aus dem System fallen. Vielmehr müssen die beabsichtigten Regelungen vorher erprobt und gut begleitet werden, um am Ende das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Außerdem setzt sich der Deutsche Verein dafür ein, dass die Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon wo sie wohnen, die gleichen und vollen Leistungen der Pflegeversicherung übernimmt. „Die im Gesetzentwurf gewählte Vorrang-Nachrang-Lösung ist nicht zielführend“, kommentiert Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Es sei auch nicht erkennbar, wie die Ausgabendynamik der Eingliederungshilfe gebremst werden soll und keine neue Ausgabendynamik entsteht. „Entscheidend ist die inklusive Ausrichtung der Regelsysteme mit klarer Festlegung und Transparenz der Kostenfolgen“, so Fuchs abschließend. Die ausführliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-23-16-bundesteilhabegesetz-gesetzentwurf-bundesregierung.pdf

Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 12. Oktober 2016