Kein Raum für Missbrauch: Kinder und Jugendliche wirksam schützen
"Wir tun alles dafür, dass Menschen, die in diakonischen Einrichtungen sexuell misshandelt wurden, Hilfe bekommen, auch wenn die Strafverfolgung bereits verjährt ist", erklärte Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland, anlässlich der heutigen Sitzung des Runden Tisches sexueller Missbrauch.
Betroffene von sexuellem Missbrauch brauchen Hilfe. Deshalb setzt sich die Diakonie Deutschland für eine Beteiligung der Einrichtungen und Dienste der Diakonie am ergänzenden Hilfesystem für die Opfer von sexuellem Missbrauch ein. Das ergänzende Hilfesystem besteht aus einer Clearingstelle, die von den Ministerien eingerichtet wird. Sie prüft die Fälle und entscheidet, ob und welche Hilfe von den Träger bezahlt werden sollte. Die Bezahlung der Hilfen (max. 10.000 EUR) soll durch die Beteiligung der Träger erfolgen.
Die Diakonie hat außerdem erste Schritte unternommen, um die gemeinsamen Leitlinien zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen und Diensten der Diakonie umzusetzen. Dazu gehören gezielte Aufklärungsinitiativen und Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen, damit sie allen Formen von sexuellem Missbrauch wirksam entgegentreten können. Ebenso haben diakonische Einrichtungen begonnen, Ombudsleute einzusetzen, an die sich Betroffene wenden können.
"Hilfe und Schutz für Betroffene sind uns genauso wichtig wie Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema. Hier arbeiten wir eng mit den Einrichtungen und Diensten, den Landes- und Fachverbänden der Diakonie und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen", erklärt Maria Loheide.
Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 20.02.2013