Kein Volksbegehren zum Pflegenotstand in Bayern
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" nicht zugelassen. Ziel der federführenden Gewerkschaften, Verbände und Parteien waren gesetzlich festgeschriebene Verbesserungen in den Bereichen Personal und Krankenhaushygiene.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof begründete die Absage an die Initiative damit, dass das Volksbegehren nicht mit Bundesrecht vereinbar sei. Da dem Freistaat Bayern die Gesetzgebungskompetenz fehle, könne er auch nicht per Volksbegehren zum Handeln verpflichtet werden. Auch seien Personaluntergrenzen bereits im SGB V geregelt.
Naturgemäß sehen dies die Initiatoren das anders. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Das ist eine schlechte Nachricht für alle Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in der Pflege. Mit juristischen Argumenten haben CSU und Freie Wähler Verbesserungen verhindert. Statt um Gesundheit, menschenwürdige Pflege und erträgliche Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern ging es ihnen wieder mal nur um Paragrafen und um die Gewinne der Krankenhauskonzerne." Die bayerische Staatsregierung gebe sich mit Mindeststandards zufrieden. Es sei notwendig, dass zumindest dort, wo das Land als Arbeitgeber agiere, so in den landeseigenen Kliniken (z.B. Uni-Kliniken), die Standards spürbar verbessert werden.
Die Initiative "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" wurde von einem breiten Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Pflege- und Ärzteverbänden unterstützt. Trotz der Niederlage stellten die Initiatoren klar, dass sie sich auch weiter für bessere Bedingungen in der Pflege einsetzen werden, z.B. im Zuge der im kommenden Frühjahr anstehenden Kommunalwahlen im Land.