Kinder- und Jugendreha nun auch ambulant
Mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Richtlinie zur Kinderrehabilitation soll der Zugang der Jüngsten zu den Rehabilitationsleitungen der Rentenversicherung vereinfacht werden. Die Deutsche Rentenversicherung nutze aktiv den durch das Flexirentengesetz eingeräumten Spielraum zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugend-Reha, heißt es in einer Presserklärung. Erweitert werden sollen demnach die bisher nur stationär zu erbringenden Leistungen um ambulante Angebote für Kinder und Jugendliche: "Die Deutsche Rentenversicherung kann nun flexibler und individueller auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen. Die Ausweitung der Kinder- und Jugend-Reha auf den ambulanten Bereich bietet zudem den Vorteil, dass die jungen Menschen in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können", kommentiert die Vorsitzende der Bundesvertreterversammlung, Gabriele Frenzer-Wolf, dazu.
Jens Dirk Wohlfeil, alternierender Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung, wies des Weiteren darauf hin, dass Kinder nach der neuen Richtlinie bei einer Rehabilitation nicht mehr nur bis zum 10. sondern bis zum 12. Lebensjahr Anspruch auf Begleitung durch einen Familienangehörigen haben – unabhängig von der Schwere der Erkrankung. Auch sei durch den Wegfall der 4-Jahresfrist für die Wiederholung einer Kinder- oder Jugend-Reha in Zukunft eine erneute Behandlung in deutlich kürzeren Abständen möglich.
Hintergrund
Im letzten Jahr haben nach Angaben der DEutschen Rentenversicherung rund 54.500 Kinder und Jugendliche eine Rehabilitation der Rentenversicherung beantragt. Nachdem die Anträge auf Rehabilitation von Kindernund Jugendlichen in den letzten Jahren rückläufig waren, ist in 2017 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozent zu verzeichnen. In den Jahren zuvor gab es einen spürbaren Antragsrückgang. Wurden 2012 noch rund 67.200 Anträge bei der Rentenversicherung gestellt, waren es 2016 nur noch rund 53.800. Frenzer-Wolf machte deutlich, dass die in der heute verabschiedeten Richtlinie enthaltenen Maßnahmen erreichen sollen, dass diese für Kinder und Jugendliche wichtige Leistung wieder verstärkt in Anspruch genommen wird.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung