Kinderarmut: Förderung mit der Gießkanne reicht nicht aus
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert eine zielgenaue Unterstützung von Familien im Sozialleistungsbezug und im Niedriglohnbereich sowie die konsequente Arbeit an einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien und Kindern.
„Wir haben seit Jahren – trotz guter Wirtschaftslage – eine relativ konstante Zahl von Kindern und Jugendlichen, die in der Regel auch dauerhaft von Armut betroffen beziehungsweise armutsgefährdet sind, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge anlässlich des 4. Forums Monetäre Leistungen von Familien und Kindern vor wenigen Tagen in Berlin. Von einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien und Kindern oder auch einem ‚Masterplan gegen Kinderarmut' sei man noch weit entfernt so Löher weiter. Man brauche nicht die sprichwörtliche Förderung mit der Gießkanne. Für eine wirksame Armutsprävention und die Herstellung von Chancengerechtigkeit hält es Löher vorrangig erforderlich, den Fokus auf die Situation von Familien im Sozialleistungsbezug und im Niedriglohnbereich zu richten.
Rund 80 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft und Fachverbänden diskutierten auf dem zum vierten Mal durchgeführten Forum Monetäre Leistungen für Familien und Kinder intensiv notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Dass für die Erreichung dieses gemeinsamen Ziels monetäre Leistungen nicht ausreichend sind, unterstrich auch Frau Staatssekretärin im Familienministerium Juliane Seifert und stellte die geplanten familienpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vor. Die anwesenden Expertinnen und Experten begrüßten im Großen und Ganzen die als notwendig erachteten Reformen insbesondere von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe, wiesen aber mit Nachdruck auf darüber hinausgehende Reformbedarfe hin. So standen insbesondere die Notwendigkeit der Ermittlung der (Mindest-)Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, die bessere Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen, die Prüfung einer möglichen Bündelung von einzelnen Leistungen sowie die Schaffung einheitlicher Anlauf- und Beratungsstellen für Familien vor Ort im Mittelpunkt der Diskussionen. Es wurde zudem herausgestellt, dass für die Bekämpfung von Kinderarmut und auch für die bedarfsgerechte Unterstützung von Familien und Kindern ein ressortübergreifendes und abgestimmtes Handeln aller Beteiligten notwendig ist.
Die aktuelle Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) ist abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-11-18_familienentlastungsgesetz.pdf (PDF-Dokument<)
Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 2. Juli 208