Kinderrechte gelten auch für Flüchtlingskinder
Die Bundesrepublik ist weiterhin gefordert, die Kinderrechte zu stärken. Das forderte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention. Dies gelte aus ihrer Sicht beispielsweise für die Beteiligungsrechte der Kinder, aber auch für die Rechte der Flüchtlingskinder. Ein elementares Kinderrecht sei das Zusammenleben mit den Eltern. Die Kinderrechtskonvention fordert dementsprechend auch eine aktive Rolle der Aufnahmestaaten bei Familienzusammenführungen.
Norbert Müller, Vorsitzender der Kinderkommission, erklärt daher: „In Deutschland leben ca. 51.000 minderjährige Geflüchtete ohne ihre Eltern. Käme die Bundesregierung den Verpflichtungen der Konvention gemäß Artikel 10 nach, müsste sie zum Wohle der Kinder Familiennachzüge beschleunigen und erleichtern anstatt diese aktiv zu verhindern. In Artikel 10 haben sich die Staaten dazu verpflichtet, ‘gestellte Anträge auf Einreise […] wohlwollend, human und beschleunigt‘ zu bearbeiten. Davon kann in der derzeitigen Lage leider nicht die Rede sein“, so Müller.
Quelle: Presseinformation der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 18. November 2016