Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis schlägt Formulierung vor
Immer mehr politischen Rückenwind bekommt gegenwärtig die Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken.
Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Das teilt das Deutsche Kinderhilfswerk in einer Pressemitteilung mit. Dieser Vorschlag lasse ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Artikel 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, werde die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen.
Diese Unterstützung solle rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise könne das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.
Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Dem Aktionsbündnis Kinderrechte gehören an das Deutsches Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind
Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 17. November 2016