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Kinderschutzbund fordert Konsequenzen

Die Polizei spricht von mehr als tausend Straftaten: Der Missbrauchsfall auf einem Campingplatz im lippischen Lügde hat die Öffentlichkeit schockiert. Für den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) besteht spätestens jetzt auch politischer Handlungsbedarf.

Der zuständige Ortsverband des DKSB in Bad Pyrmont wurde bereits 2016 über einen möglichen Missbrauch durch den nun festgenommenen Hauptverdächtigen informiert. Die Informationen wurden an das zuständige Jugendamt und die Polizei weitergeleitet, doch eine Überprüfung durch die staatlichen Stellen führte nicht zu einer Trennung von Täter(n) und Opfer(n). Auch wenn die zuständigen Jugendämter der Kreise Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) und Lippe (NRW) beteuern, eine ordnungsgemäße Gefährdungsüberprüfung durchgeführt zu haben, ist das Ergebnis erschreckend: Schließlich wäre mutmaßlich eine Vielzahl von Missbräuchen verhindert worden, wenn die Behörden frühzeitig eingegriffen hätten.

Der Deutsche Kinderschutzbund sieht in diesem Zusammenhang auch ein strukturelles Problem. Denn die meldenden Träger, wie in diesem Fall der DKSB, werden letztlich nicht in die Entscheidung involviert, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht. Die Entscheidung obliegt in allein den Jugendämtern. Auch eine Rückmeldung an die meldenden Stellen ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb die die Vizepräsidentin des DKSB, Prof. Dr. Sabine Andresen, erklärt : „Wir fordern, dass Fremdmelder, die auch Geheimnisträger sind, wie beispielsweise Ärzte oder Fachkräfte der freien Träger, künftig in die Gefahrenabschätzung einbezogen werden, eine detaillierte Rückmeldung über die Maßnahmen der Jugendhilfe und der Polizei erhalten und nicht im Dunkeln gelassen werden.“

Tatsächlich sind die Jugendämter gegenüber meldenden Institutionen, dies können z.B. auch Schulen oder KiTas sein, nicht in einer Legitimierungspflicht. Hierdurch kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Unzufriedenheit bei den meldenden Stellen. Die Jugendämter berufen sich hingegen u.a. auf datenschutzrechtliche Argumente.


Quelle: Pressemitteilung des DKSB vom 01.02.2019