Kita immer beliebter: 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Tagesbetreuung

Am 1. März 2015 wurden rund 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren betreut, wie das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben hat. Im März 2014 lag die Betreuungsquote noch bei 32,3 Prozent. Das ist ein gutes Ergebnis, da zugleich die Zahl der Kinder unter drei Jahren um mehr als 60.000 gestiegen ist. Dies zeigt, dass sich der U 3-Ausbau nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches kontinuierlich fortsetzt. "Der Trend zur Vereinbarkeit ist ungebrochen. Eltern nutzen immer mehr Kinderkrippen und Kindertagesbetreuung zur besseren Vereinbarkeit und zur frühkindlichen Bildung. Denn eine verlässliche und gute Kinderbetreuung ist die beste Möglichkeit für Eltern, Beruf und Familie zu vereinbaren und verbessert die Chancengleichheit von Kindern, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Die Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zeigen Wirkung. Doch darauf wollen wir uns nicht ausruhen. Deshalb ist es gut, dass der Bund die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld künftig nutzt, um Länder und Kommunen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen", so Schwesig. In dieser Legislaturperiode hat der Bund bereits das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" auf eine Milliarde Euro aufgestockt und die Beteiligung an den Betriebskosten um zusätzliche 100 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 erhöht. Zudem beteiligt sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten mit jährlich 845 Millionen Euro (ab 2015). Mit den freiwerdenden Mitteln aus dem Betreuungsgeld erhöhen sich die Gelder für Länder und Kommunen ab 2016 aufwachsend um knapp eine Milliarde Euro. Ergänzend fördert das Bundesministerium mit einem neuen Bundesprogramm 2016-2019 wieder mit 400 Millionen Euro die Sprachförderung in Kitas sowie mit 100 Millionen Euro 2016-2018 das Bundesprogramm KitaPlus, das erweiterte Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung vorsieht. Weitere Informationen finden Sie unter www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.10.2015