Kommission beschließt Mindestlohn für Pflegehilfskräfte / bpa sieht Ergebnis als ausgewogen an
Die Zweite Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche – kurz: „Mindestlohnkommission“ – hat in ihrer Sitzung vom 04.09.2014 den neuen Mindestlohn für Pflegekräfte in der Pflege und Betreuung beschlossen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das Ergebnis als ausgewogene Weiterentwicklung des bisherigen Mindestlohns. „Zu beachten ist aber, dass das Gehaltsniveau der Pflegefachkräfte nicht mit dem Pflegemindestlohn verwechselt werden darf, da es sehr deutlich über diesen Einstiegslöhnen liegt und weiterhin liegen wird“, erläutert bpa-Präsident Bernd Meurer. Die kommenden Mindestlöhne in der Pflege werden teils auch deutlich über dem zum 1. Januar 2015 kommenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro liegen. Die Staffelung beginnt am 1. Januar 2015 bei 9,40 Euro im Westen beziehungsweise 8,65 Euro in den östlichen Bundesländern. Ab dem Beginn des Jahres 2017 werden in den alten Bundesländern 10,20 Euro erreicht; in den neuen sind es 9,50 Euro. „Wir sehen den Nachholbedarf bei Hilfskräften nun als deutlich erfüllt an“, äußert sich Meurer, der durch diese Regelung einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für obsolet hält. An die Kostenträger appelliert er, bei den Pflegesatzverhandlungen die Steigerungen angemessen zu berücksichtigen.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 05.09.2014