Kommt die Teilhabe-Reform für Menschen mit Behinderung doch noch 2016?
Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz wird in den ministeriellen Ressorts abgestimmt - Verbändeanhörung ist am 24. Mai 2016 geplant
Zuerst gab es nur eine Twittermeldung der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack. Dann verdichteten sich die Nachrichten, und als T-online berichtete, verbreitete sich die Nachricht in Windeseile unter den Menschen, die es betrifft: Der lang erwartete, zum Schluss immer wieder von Verbänden der Behindertenhilfe und -selbsthilfe eingeforderte Entwurf für das Bundesteilhabegesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist auf dem Tisch und bereits auf dem Abstimmungsweg. Zuletzt gab es viel Kritik aus den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung, sogar einen bundesweiten Weckruf an die Politik noch vor wenigen Tagen, weil man den Fahrplan für das Gesetz in Gefahr sah. Ein in Inkrafttreten des Gesetzes war ursprünglich ab 1. Januar 2017 in Aussicht gestellt. Wie das Bundesministerium bestätigte, ist der Referentenentwurf gestern in die Ressortabstimmung gegangen, auch die Verbände und Länder haben den Entwurf übersandt bekommen. Alle Behindertenverbände, die sich üblicherweise mit der Thematik befassen, wurden auch zur am 24. Mai 2016 stattfindenden Anhörung eingeladen. In wenigen Tagen soll der Referentenentwurf auch über das Internetanangebot www.einfach-teilhaben.de aufzurufen und auch vom BMAS aus mit einem Link erreichbar sein. Das Kampagnenetzwerk für ein Bundesteilhabegesetz hat den Entwurf bereits jetzt als PDF ins Netz gestellt. Der offizielle Titel des 369 starken Dokuments (inklusive Begründung) trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)". Die Hoffnungen, die sich mit dem geplanten Gesetz verbinden, sind groß. Die Eingliederungshilfe soll neu geordnet werden, es geht um finanzielle Besserstellungen und Wahlrecht, und es geht darum, in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland voranzukommen. Bis hierher hat das Vorhaben einen jahrelangen Weg zurückgelegt. Jetzt nimmt es wieder Fahrt auf. Eine Sprecherin des BMAS sagte: "Wir streben eine Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause an. Unser Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen."Der Referentenentwurf kann auf den Internetseiten des Kampagnenetzwerkes für ein Bundesteilhabegesetz heruntergeladen werden: www.teilhabegesetz.org
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 27. April 2016