Kritik am geplanten Vergabegesetz

25.08.2015 | Sozialmanagement | Nachrichten

Chance für mehr Freiraum und Qualität für die sozialen Dienste wird nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. nicht ausreichend genutzt.

„Nach jahrelanger Diskussion in Europa haben wir endlich die Chance, für mehr Freiraum, Rechtssicherheit und Qualität bei den sozialen Diensten zu sorgen. Das Gesetz ist aber eine Minimallösung, welche die neuen Möglichkeiten nicht ausschöpft“, so fasst Vorstand Michael Löher die gerade verabschiedete Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu dem Entwurf des Vergabegesetzes zusammen. Mit dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen die EU-Richtlinien umgesetzt werden, die letztes Jahr in Kraft getreten sind. Vergaben werden im Bereich des Sozialen nur ausnahmsweise durchgeführt – vor allem Arbeitsmarktdienstleistungen. Für diesen Fall müssen die Besonderheiten der sozialen Dienste stärker als bisher berücksichtigt werden. Schädigender Dumpingwettbewerb darf nicht stattfinden. „Die reibungslose Abwicklung dieser Verfahren ist kein Zweck an sich. Sie müssen dazu beitragen, für Personen in sozialen Problemlagen qualitativ hochwertige und nachhaltige Hilfen zu bieten. Durch die Richtlinien besteht hier viel Gestaltungskraft. Das Gesetz muss an dieser Stelle noch ausgebaut werden“, sagt Michael Löher. Bei sozialen Diensten gelten eigentlich andere Ordnungsmodelle als das vergaberechtliche Einkaufsmodell. Hintergrund ist, dass nicht der Staat über die sozialen Dienste entscheiden sollte, sondern die Nutzer und Nutzerinnen mit einem Wunsch- und Wahlrecht. Die EU überlässt die Ausgestaltung der Sozialsysteme ausdrücklich den Mitgliedstaaten. Für das deutsche Gesetz fordert Michael Löher, dass der Anwendungsbereich im Sinne der Richtlinien noch klarer formuliert werden muss. Ansonsten entstünden vor allem Missverständnisse und kein Gesetz für die Anwender vor Ort. Die detaillierte Aufstellung der Forderungen des Deutschen Vereins und ihre Begründungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-10-15-vergabe-modernisierung.pdf eingestellt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 30.06.2015