Leben in einer globalen Welt: Grenzen dürfen kein Hindernis beim Schutz von Kindern und Familien sein

Das Recht von Kindern auf Familie wird noch zu häufig durch Staatsgrenzen und Gesetze beeinträchtigt.

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie fordern der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., das Raphaelswerk und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften  iaf e.V., dass das Recht von Kindern auf Familie nicht von Grenzen und Nationalitäten abhängen darf. Familien werden immer internationaler und damit auch Probleme, mit denen Familien und vor allem Kinder konfrontiert sein können.  Das gilt z.B. bei Trennungen. „Wenn ein Elternteil nach einer Trennung mit seinem Kind in ein anderes Land zieht, müssen Regelungen gefunden werden, damit ein Kind noch regelmäßigen Kontakt mit dem anderen Elternteil haben kann“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Nicht nur große Distanzen, auch unterschiedliches Recht oder unklare Zuständigkeiten können solche Regelungen erschweren. Umfassende und frühzeitige Beratung und Information, wie sie die drei Organisationen bieten, sind deshalb von großer Bedeutung.“ Dies gilt auch für das Zusammenleben von ausländischen Kindern mit ihrer Familie. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften weist darauf hin, dass mit formalen Regelungen Kindern der Zugang zu ihrer Familie nach Deutschland verwehrt würde. „So werden zum Beispiel von einem 16-jährigen, der zu seiner Mutter ins Bundesgebiet ziehen möchte, deutsche Sprachkenntnisse eines Studierenden bereits bei der Antragstellung abverlangt. Damit wird Kindern auch ein Stück Kindheit genommen, weil sie als Erwachsene behandelt werden“, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Umso wichtiger sei, dass der Schutz von Kindern politisch weiter gedacht werden müsse, erläutert Birgit Klaissle-Walk, Generalsekretärin des Raphaelswerk. „Kinder haben mit der UN Kinderrechtskonvention ein verbrieftes Recht auf Familie. Deutschland hat die Konvention ratifiziert. Es wird Zeit, dass Kinder und ihre Familien noch mehr Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte erhalten – damit Familien auch als Familien leben können.“ Alle Organisationen stehen mit ihrer jahrelangen und reichhaltigen Expertise sowohl Ratsuchenden als auch verantwortlichen Akteuren als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihr Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin,Tel.: 069 / 713756 -12, Mail: stoecker-zafari@verband-binationaler.dewww.verband-binationaler.de Arbeitsschwerpunkte: Beratung und Information für binationaler/bikulturelle Familien und Partnerschaften in allen Alltagsanliegen  wie  Eheschließung und Scheidung, Familiennachzug und Mehrsprachigkeit. Internationaler Sozialdienst im Deutschen Verein (ISD), Träger der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
Gabriele Scholz, Leiterin des ISD
Tel. 030/62980403, Mail: info@issger.de
www.iss-ger.de
, www.ZAnK.de Arbeitsschwerpunkte: Information und Beratung zu Familienkonflikten und Kinderschutz mit Auslandsbezug sowie zu Migration und Adoption; Bearbeitung von Fällen in Kooperation mit ausländischen Arbeitspartnern Raphaelswerk e.V.
Birgit Klaissle-Walk, Generalsekretärin
Tel. 040/24 84 42-14 , Mail: birgit.klaissle@raphaelswerk.de
www.raphaelswerk.de
Arbeitsschwerpunkte: Beratung von Menschen, die Deutschland für befristete oder unbefristete Zeit verlassen wollen (Auswanderung);  von Menschen in binationalen Partnerschaften und Familien; von Flüchtlingen und ausländischen Menschen in Deutschland zur Rückkehr ins Herkunftsland, Weiterwanderung

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 13.05.2015