Lebenshilfe: 20 Jahre nach Grundgesetzänderung soll Bundesteilhabegesetz das I-Tüpfelchen werden

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Diesem neuen Satz im Grundgesetz stimmte heute vor 20 Jahren der Bundestag in Bonn zu; wenige Monate später trat am 15. November 1994 der Grundgesetzzusatz endgültig in Kraft. „Das hatte damals eine riesige Signalwirkung für die Teilhabe behinderter Menschen in unserem Land“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Sie erinnert an die damalige Lebenshilfevorsitzende Annemarie Griesinger, die als CDU-Politikerin die Regierung Kohl maßgeblich von der Notwendigkeit des Benachteiligungsverbots überzeugt hatte. Der Grundgesetzänderung folgten weitere wichtige Gesetze: das Sozialgesetzbuch IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Augen der Lebenshilfe richten sich nun auf das Bundesteilhabegesetz, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wird und die fürsorgeorientierte Eingliederungshilfe ablösen soll. Ulla Schmidt: „Hier geht es um Geld. Hier wird sich weisen, ob es die Politik mit der Gleichberechtigung behinderter Menschen wirklich ernst meint.“ 20 Jahre nach der Grundgesetzänderung solle das Bundesteilhabegesetz das I-Tüpfelchen der Teilhabe behinderter Menschen werden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 30.06.2014
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