Lebenshilfe begrüßt neue Regelbedarfe für Empfänger von Grundsicherung

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt, begüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz. Das soll die Benachteiligung behinderter Menschen aufheben. „Der jahrelange Kampf der Lebenshilfe hat sich gelohnt: Ich freue mich, dass erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Eltern leben, nun dauerhaft Anspruch auf den vollen Regelsatz haben sollen“, so Schmidt. Auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Anforderung, wonach für den vollen Regelsatz eine eigene Haushaltsführung bestehen muss, wurde dies bei erwachsenen Menschen mit Behinderung meist nicht anerkannt und ihnen nur ein verringerter Betrag nach der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Erst Entscheidungen des Bundessozialgerichts führten 2015 zu einer veränderten Praxis zugunsten der behinderten Menschen. Seitdem erhalten leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Behinderung, die beispielsweise mit ihren Eltern zusammen wohnen, den vollen Betrag wie in der Stufe 1. Allerdings stand diese Praxis bisher ausdrücklich unter Vorbehalt: Diese Personen wurden weiterhin formell nur der Stufe 3 zugeordnet. Ab 2017 soll es nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt. Die Lebenshilfe hatte sich seit Jahren für den vollen Regelsatz für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Menschen mit Behinderung auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützt, bei denen sie um ihr Recht gekämpft haben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 2. September 2016