Lebenshilfe: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten
Ungleiche Standards drohen, wenn Länder sich mit ihren Forderungen durchsetzen
„Ungleiche Standards für Menschen mit Behinderung darf es in Deutschland nicht geben. Das muss der Bund unbedingt verhindern!“ So reagiert Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, auf die Forderung der Bundesländer nach eigenen Gesetzgebungszuständigkeiten bei der Behindertenhilfe. Die Ministerpräsidenten haben sich kürzlich auf einen neuen Länderfinanzausgleich geeinigt und Milliarden-Forderungen an den Bund gestellt. Bei der Behindertenhilfe wollen die Länder jedoch ohne finanzielle Unterstützung des Bundes auskommen und fordern stattdessen eigene Gesetzgebungszuständigkeiten. Die fünf Milliarden Euro des Bundes, die als Entlastung der Länder eigentlich an das geplante Bundesteilhabegesetz geknüpft sind, spielen in den Überlegungen der Länder keine Rolle mehr. Alle schauen jetzt auf Finanzminister Wolfgang Schäuble, wie er mit dem Vorschlag der Ministerpräsidenten umgeht. Setzen sich die Länder mir ihren Vorstellungen durch, dann befürchtet die Lebenshilfe, dass dies große Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung zur Folge hätte. Wer in einem finanzschwachen Bundesland lebt, müsste dann mit weniger Hilfeleistungen rechnen als derjenige, der in einem finanzstarken Bundesland wohnt. Ulla Schmidt: „Für mich wäre das ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben sind.“Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 27.01.2016