Lebenshilfe: Entwurf des Bundesteilhabegesetzes bietet Licht und Schatten

Die Lebenshilfe meldete sich anlässlich des morgigen Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu Wort, um sich
zum vorliegenden Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetz öffentlich zu positionieren: „In dem 369 Seiten starken Papier gibt es Licht und Schatten. Darin stecken wichtige Impulse, um die Teilhabe behinderter Menschen in diesem Land voranzubringen. Aber es gibt auch Punkte, wo noch nachgebessert werden muss.“ Das erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Das Bundesteilhabegesetz soll die Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen stärken. Deutschland will damit die Behindertenrechtskonvention (BRK) umsetzen. Laut Koalitionsvertrag war geplant, die Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herauszuführen. Nach Ansicht der Lebenshilfe ist dies jedoch nicht in ausreichendem Maße gelungen. So wäre vorgesehen, etwa beim Wohnen die in der BRK vorgesehenen Rechte behinderter Menschen aus Kostengründen zu beschränken. Ulla Schmidt: „Das darf nicht sein. Jeder Mensch hat das Recht zu wählen wo, wie und mit wem er zusammenwohnt.“

Positiv wertet die Lebenshilfe das Budget für Arbeit. Dieses Instrument vergrößere die Chancen auf einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft. Menschen mit Behinderung erhalten die notwendige Unterstützung und die Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss. „Das“, so Ulla Schmidt, „ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings muss eine sozialrechtliche Verschlechterung für Menschen, die aus der Werkstatt kommen, vermieden werden.“ Entscheidend für die Bundesvereinigung Lebenshilfe sei, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine individuelle Lebensgestaltung und optimale Förderung der Teilhabe behinderter Menschen möglich wird. Dafür will sich der Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung im weiteren parlamentarischen Verfahren einsetzen.


Quelle: Pressemeldung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 3. Mai 2016